Wenn Sie Ihr Unternehmen im Internet präsentieren, machen Sie nicht nur Kunden, sondern auch Konkurrenten auf sich aufmerksam. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen können die Folge sein. Damit Sie davon verschont bleiben, hilft es Ihnen, besonders auf die nachfolgenden Fallstricke zu achten.
Impressum
Die Anbieterkennzeichnung ist der häufigste Abmahngrund. Geben Sie immer die vollständige ladungsfähige Anschrift (nicht nur ein Postfach) und mindestens
zwei Möglichkeiten zur schnellen Kontaktaufnahme (E-Mail, Telefon, Faxnummer) sowie den vollständigen Vor- und Zunamen der Geschäftsführer an.Vergessen Sie nicht die Angaben zu einem Handelsregistereintrag, die Umsatzsteueridentifikationsnummer und Hinweise auf eventuelle Aufsichtsbehörden.
Bei redaktionell bearbeiteten Internetinhalten ist auch immer eine natürliche Person als "Verantwortlicher" für den Inhalt anzugeben.
Bilder
Schnell werden Grafiken, Designs und Bilder von Dritten übernommen. Achten Sie darauf, dass alle Urheberrechte bzw. Nutzungsrechte für sämtliche Grafiken und Fotografien wirklich bei Ihnen liegen.
Vor allem firmeninterne Webdesigner neigen oft dazu, es mit den Urheberrechten nicht allzu genau zu nehmen. Soweit Sie Fotografien von Ihren Mitarbeitern einstellen, achten Sie darauf, dass Sie deren ausdrückliche Einwilligung vorliegt.
Inhalt
Fast alle im Internet veröffentlichten Texte stehen unter urheberrechtlichem Schutz. Es ist aufwendig, selbst Inhalte zu erstellen, insbesondere wenn die Internetseite mehr als nur eine "Visitenkarte" darstellen soll.
Wer nur kopiert von Dritten abschreibt, schafft zum einen keinen Mehrwert und läuft zum anderen Gefahr, mit einer Unterlassungsforderung und Schadenersatzansprüchen bedacht zu werden.
Preisangaben
Vor allem wenn Sie gegenüber Verbrauchern auftreten, ist es zwingend erforderlich, dass die von Ihnen genannten Preise sämtliche Preisbestandteile enthalten (insbesondere die Mehrwertsteuer).
Auch die Versandkosten müssen unmittelbar bei der Preisangabe für den Kunden abrufbar sein.
Ein weiterer Fallstrick ist der Grundpreis, welcher immer dann unmittelbar bei der Preisangabe anzugeben ist, wenn ein Produkt nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten wird.
Verbraucherinformationen
Beim Onlinehandel mit Verbrauchern sind zusätzlich folgende Informationen zu geben:
- besteht ein Widerrufsrecht oder nicht;
- die wesentlichen Merkmale der angebotenen Waren oder Dienstleistungen;
- wie ein Vertragsschluss zustande kommt;
- Einzelheiten hinsichtlich Zahlung, Lieferung und Erfüllung.
Marken von Mitbewerbern
Um besser gefunden zu werden, wird auf Suchmaschinenoptimierung und AdWords-Werbung zurückgegriffen. Da Kunden oft nach bereits eingeführten Marken von Mitbewerbern suchen, wird man versucht sein, sich in den META-Tags oder Keywords derer Marken zu bedienen.
Bei Adwords wird dies nun noch zulässig sein, soweit der Markenname nicht in der Anzeige genannt wird, in den META-Tags stellt dies jedoch regelmäßig eine Markenverletzung dar, wenn das Produkt nicht auch auf der Internetseite angeboten wird.
Datenschutz und Newsletter
Das Internet ist eine beliebte Form der Datensammlung und Newsletter sind eine gute Möglichkeit der Kundenbindung. Aber achten Sie bei einer Newsletterbestellung darauf, dass diese ausdrücklich von den Nutzern erfolgt und nicht durch entsprechende Gestaltungen des Anmeldeformulars diesen untergeschoben wird.
Soweit Sie auf Ihrer Internetseite Daten erheben, und dies ist schon bei einem Kontaktformular oder der Verwendung von Cookies, Plugins etc. der Fall, müssen Sie auch eine Datenschutzerklärung formulieren.
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