News: Entgeltbescheinigung neue Pflichten für den Arbeitgeber?
Aus der bisherigen Richtlinie wird eine
Verordnung: Arbeitgeber sind demnächst verpflichtet, sich um eine
bundesweit einheitliche Entgeltbescheinigung zu kümmern. Das BMAS will
eine entsprechende Verordnung auf den Weg bringen.
Aus der
Entgeltbescheinigungsrichtlinie soll eine für alle Arbeitgeber
verbindlich geltende Verordnung werden. Sie soll den für alle
Arbeitnehmer einheitlichen Inhalt der Entgeltbescheinigung regeln.
Noch stehen nicht alle Inhalte im
Detail fest. Doch orientiert sich die neue Rechtsverordnung an den
bisherigen Regelungen der Richtlinie. Der Verordnungsentwurf ist in der
Schlussphase der Abstimmung mit den Ressorts und Verbänden. Wie ein
Sprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
mitteilte, ist das Inkrafttreten im Jahr 2013 geplant.
Der mit der Schaffung einer
Entgeltbescheinigungsverordnung verbundene Ansatz, eine einheitliche
Verdienstbescheinigung auf den Weg zu bringen, ist zu begrüßen. Parallel
dazu muss aber – was bisher nicht geschehen ist – auch klargestellt
werden, welche der zahlreichen Bescheinigungen des Arbeitgebers
stattdessen wegfallen können. Die Daten, die in der monatlichen
Entgeltbescheinigung ausgewiesen werden müssen, sind jedenfalls auf das
Notwendigste zu beschränken. So in der aktuellen Stellungnahme des BDA |
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.
Einheitliche Standards in der Entgeltabrechnung
Die derzeitige Fassung der Richtlinie
ist seit 1.1.2010 in Kraft. Im Gegensatz zur nun anstehenden
Rechtsverordnung krankt die „Richtlinie“ daran, dass sie eben keine
verpflichtenden Regelungen enthält. Dass man nicht schon damals eine
Rechtsverordnung erlassen hat, lag am seinerzeit erfolgten Start des
ELENA-Verfahrens.
Mit der Richtlinie wurde der Versuch
eines Standards unternommen, der die Informationen auf der
Entgeltabrechnung für alle Beteiligten transparent und einheitlich
nachvollziehbar machen sollte. Darüber hinaus wurde mit der Richtlinie
erstmalig die einheitliche Verwendung und Definition von
Entgeltbegriffen in der Entgeltabrechnung vorgegeben - was teilweise
auch umgesetzt wurde. Ohne Zweifel von Vorteil war, dass dabei bereits
die Vertreter der Wirtschaft und der Hersteller von
Entgeltabrechnungsprogrammen mit am Tisch saßen.
Neue Angabe zum Gültigkeitszeitraum
Die nun anstehende Verordnung übernimmt
im Wesentlichen die Inhalte der Richtlinie. Darüber hinaus soll künftig
auf jeder Entgeltbescheinigung ein Zeitraum angegeben werden, für den
die Bescheinigung gilt. Das soll der Klarheit der Bescheinigung bei
Arbeitnehmern mit gleich bleibenden Zahlungen dienen.
Die Arbeitgeber stellen in diesen
Fällen meist nur eine neue Entgeltbescheinigung aus, wenn sich etwas
ändert. Durch die Angabe eines „Gültigkeitszeitraums“ soll eine
lückenlose Dokumentation ermöglicht werden. Bislang war die Angabe des
Abrechnungszeitraums ausreichend - eine monatliche Entgeltbescheinigung
enthielt kein zusätzliches Gültigkeitsdatum.
Wegfall der Sonderbescheinigungen noch nicht in Sicht
Von Arbeitgeberseite kommt Kritik auf.
Wenn der Weg einer einheitlichen Entgeltbescheinigung beschritten werde,
müssten künftig auch alle leistungsgewährenden Institutionen wie z. B.
Krankenkassen oder die Arbeitsagenturen auf die Vorlage der bisherigen
Sonderbescheinigungen zur Leistungsberechnung verzichten. Dies forderte
die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) bereits
anlässlich der ersten Planungen zur Entgeltbescheinigungsverordnung.
Dieser nachvollziehbare Wunsch wird allerdings noch nicht erfüllt
werden. Denn um nach dem ELENA-Debakel weitere Fehlstarts zu vermeiden,
läuft derzeit noch eine Analyse des bestehenden Melde- und
Bescheinigungswesen (Projekt OMS).
Softwarehersteller sind am Ball
Die meisten Hersteller von
Entgeltabrechnungsprogrammen haben die Entgeltbescheinigung bereits
anhand der aktuellen Richtlinie in ihre Software aufgenommen. Die sich
nun durch die Verordnung im Vergleich zur Richtlinie ergebenden
Änderungen werden von den Softwareherstellern - rechtzeitig zum
Inkrafttreten der Verordnung - in die Abrechnungsprogramme integriert
werden.
Auf Entgeltabrechner und
Arbeitgeber wird daher aufgrund der geplanten Einführung der
Entgeltbescheinigungsverordnung kein größerer Arbeitsaufwand zukommen.
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