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Sonntag, 23. Juni 2013

Handlungsempfehlungen in Fällen von Cybercrime

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat "Handlungsempfehlungen für die Wirtschaft in Fällen von Cybercrime" herausgegeben. Die Broschüre dient als Leitfaden für Unternehmen, die von Straftaten gegen ihre IT-Systeme betroffen sind.


Die Broschüre des BKA soll Unternehmen eine erste Hilfestellung leisten, die von Computerkriminalität betroffen sind. Anders als bei zahlreichen anderen Publikationen zu diesem Thema liegt der Schwerpunkt nicht auf vorbeugenden Maßnahmen. Vielmehr werden Schritte dargestellt, die einzuleiten sind, wenn der "worst case" in Form von Hackerangriffen, Virenbefall oder ähnlichen Phänomenen eingetreten ist. 

Die Broschüre verfolgt insbesondere auch das Ziel, Unternehmen in einem solchen Fall zur Zusammenarbeit mit der Polizei zu motivieren, anstatt aus Sorge um mögliche Imageschäden, Datenverluste oder Handlungsunfähigkeit durch beschlagnahmte Firmencomputer zu versuchen, selbst Herr der Lage zu werden.


 

Handlungsempfehlung des BKA zum Download >>>

Quelle: Handelskammer Hamburg

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