Dieses Blog durchsuchen

Mittwoch, 13. Februar 2013

Hilfestellung für SEPA - SEPA-Rat stellt Plan für Umstellung auf neue Überweisungen und Lastschriften vor



SEPA-Rat stellt Plan für Umstellung auf neue Überweisungen und Lastschriften vor. Am 1. Februar 2014 werden die SEPA-Überweisung und die SEPA-Lastschrift die nationalen Formate für Überweisung und Lastschrift ersetzen. Um die Information hierüber und den Erfolg der Umstellung voranzutreiben, haben die im deutschen SEPA-Rat zusammengeschlossenen Interessenverbände der Anbieter- und Nutzerseite unter dem Vorsitz der Deutschen Bundesbank und des Bundesministeriums der Finanzen heute den sogenannten SEPA-Migrationsplan veröffentlicht.


Durch den SEPA-Migrationsplan für Deutschland soll nun mehr Dynamik in den Umstellungsprozess kommen. Denn er bietet Kreditwirtschaft, Unternehmen, öffentlichen Kassen, gemeinnützigen Organisationen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern eine schnelle Übersicht darüber, was sie bei der Umstellung auf die SEPA-Verfahren beachten müssen. Zudem dokumentiert der SEPA-Migrationsplan die bereits erreichten Erfolge bei der Nutzung der SEPA-Verfahren.

Bislang ist eine große Zahl von Privatpersonen sowie Unternehmen und gemeinnützige Organisationen mit den anstehenden Umstellungen noch nicht oder nicht ausreichend vertraut. So gaben Anfang Dezember 2012 in einer im Auftrag der Deutschen Bundesbank durchgeführten repräsentativen Umfrage unter Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland 76 Prozent der Befragten an, noch nie von SEPA gehört zu haben. Besser bekannt war den Befragten die IBAN, die internationale Bankkontonummer, die für SEPA-Zahlungen benötigt wird. Hier meinten 65 Prozent der befragten Privatpersonen, die IBAN zumindest dem Namen nach zu kennen. Inhaltliche Vorstellungen zur IBAN haben jedoch nur 35 Prozent der Befragten.
Die von Mitgliedsverbänden des SEPA-Rats durchgeführten Umfragen unter Unternehmen zeigten, dass Firmen grundsätzlich besser mit SEPA vertraut sind. Das gilt allerdings vorrangig für die Versicherungswirtschaft und größere Unternehmen. Nur wenige kleine und mittlere Unternehmen gaben an, sich bereits mit der Umstellung auf die SEPA-Lastschrift befasst zu haben.
Auch die Deutsche Kreditwirtschaft bestätigte eine bislang sehr geringe Nutzung der SEPA-Zahlungsverfahren durch ihre Kunden. So lag der Anteil der SEPA-Überweisungen an den insgesamt von Juli bis September 2012 getätigten Überweisungen bei knapp 7 Prozent, bei der SEPA-Lastschrift liegen die Werte noch deutlich unter 1 Prozent.

Der SEPA-Migrationsplan wird in vierteljährlichen Abständen aktualisiert. An der Erstellung sind alle im SEPA-Rat vertretenen Verbände beteiligt. Im SEPA-Rat werden Maßnahmen zur Information der Öffentlichkeit über die anstehende SEPA-Umstellung geplant und koordiniert. Im laufenden Jahr wollen alle SEPA-Rat-Mitglieder ihre Informationsaktivitäten deutlich erhöhen. Auch Verbraucher können sich über den SEPA-Migrationsplan und die Einzelheiten der Umstellung des Zahlungsverkehrs auf die neuen Formate informieren unter www.sepadeutschland.de.


SEPA-Migrationsplan Deutschland


Dem SEPA-Rat gehören an u. a. die Spitzenverbände der Deutschen Kreditwirtschaft, der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Handelsverband Deutschland (HDE), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Vertreter der öffentlichen Verwaltungen. Den Vorsitz des SEPA-Rates haben das Bundesministerium der Finanzen und die Deutsche Bundesbank.

Bundesministerium der Finanzen: Pressemitteilung vom 15.01.2013

Weitere Informationen und Links zum Thema SEPA, wie z. B. Wen betrifft SEPA? - Eine wichtige Nummer: die IBAN - Welche wesentlichen Auswirkungen hat die SEPA-Einführung für Unternehmen? – Wie kommt man zur Gläubigeridentifikationsnummer? Wobei unterstützt das IBAN-Service-Portal des Bank-Verlages - finden Sie bei Branchennews von Ratgeber kaufmännische Software

Über folgende Themen informieren wir Sie zusätzlich auf Über folgende Themen informieren wir Sie zusätzlich auf Ratgeber kaufmaennische Software:

Kaufmännische Software, Buchhaltungssoftware, ERP-Software, Warenwirtschaftssysteme und Lohn- und Gehaltssoftware

Gesetzliche Anforderungen an kaufmännische Programme:
GOBs, GDPdU, Rechnungen korrekt erfassen, E-Bilanz, Cloud Computing

Die Ratgeber Plattform ist für:
Existenzgründer, Jungunternehmer, KMU´s, Mittelständler und interessierte Leser

1 Kommentar:

  1. Hier sind die wichtigsten Infos rund um die Einführung von SEPA im Unternehmen zusammengestellt. Die wichtigsten Meilensteine für die SEPA Einführung geben eine erste Orientierung für den optimalen SEPA Einführungsprozess. Eckdaten für die SEPA Migration und die 12 häufigsten SEPA Fallen, konkrete SEPA Tipps und SEPA Hilfen sowie Musterformulierungen für die Anpassung der AGB an SEPA. Machen Sie Ihr Unternehmen fit für SEPA! Hier geht's zu den Infos: http://sepa-ratgeber.de/

    Die SEPA FAQs beantworten Ihnen die häufigsten Fragen rund um SEPA im Unternehmen. Es werden Antworten zu den neuen Kontoinformationen IBAN und BIC, den rechtlichen Neuerungen für die SEPA-Mandate, der Gläubiger-Identifikationsnummer, dem Lastschrifteinzugsverfahren, e-SEPA und vielen weiteren Aspekten gegeben. Zu den FAQs: http://sepa-ratgeber.de/sepa-faqs/

    AntwortenLöschen