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Donnerstag, 1. November 2012

ELSTER-Neuregelungen für Unternehmer und Arbeitgeber

ELSTER-Neuregelungen für Unternehmer und Arbeitgeber

Ab dem 1.1.2013 kann die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung, die Anmeldung der Sondervorauszahlung und die Lohnsteueranmeldung nur noch elektronisch authentifiziert übermittelt werden.

Keine Übergangsphase

Bitte beachten Sie, dass es keine Übergangsphase nach dem 1.1.2013 geben wird. Nach diesem Termin ist eine Übermittlung ohne elektronische Authentifizierung nicht mehr möglich!Bild: ELSTER-Neuregelung

Registrierung und Authentifizierung

Für die elektronische Authentifizierung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Grundsätzlich ist hierfür eine vorherige Registrierung im ElsterOnline-Portal erforderlich. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.elsteronline.de. Ggf. bietet Ihr Dienstleister eine eigene Lösung an.

Bitte beachten Sie, dass zum Ende des Jahres aufgrund des erhöhten Registrierungsaufkommens mit Wartezeiten zu rechnen ist. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und rechtzeitig auf die neue Übermittlungsart vorbereitet zu sein, empfiehlt das LfSt Bayern, die Registrierung demnächst vorzunehmen.

Geeignete Softwareprodukte

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung, die Anmeldung der Sondervorauszahlung und die Lohnsteueranmeldung kann über das ElsterOnline-Portal an das Finanzamt übermittelt werden. Alternativ können Steuererklärungsprogramme kommerzieller Anbieter oder die von der Finanzverwaltung kostenlos zur Verfügung gestellte Software ElsterFormular für die Übermittlung der Daten genutzt werden.

Gesetzliche Grundlagen

Die Verpflichtung zur Authentifizierung ist in § 1 StDÜV geregelt (zuletzt geändert durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 (BGBl I; § 6 Abs. 1 Satz 2 StDÜV entfällt mit Wirkung zum 1.1.2013).
Weitere Informationen zum Thema elektronische Steuererklärung erhalten Sie unter www.elster.de und LfSt Bayern, Merkblatt v. 27.8.2012

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