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Freitag, 23. November 2012

Lohnbuchhaltung: Kabinett beschließt SV-Rechengrößen 2013

Das Kabinett hat die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2013 beschlossen. Damit wurden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung entsprechend der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr angepasst.

Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2013 zugrunde liegende Einkommensentwicklung im Jahr 2011 betrug in den alten Bundesländern 3,07 % und in den neuen Bundesländern 2,95 %. 

Für die Fortschreibung der bundeseinheitlich geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen (JAG) in der gesetzlichen Krankenversicherung wird demgegenüber eine Einkommensentwicklung für Gesamtdeutschland im Jahr 2011 in Höhe von 3,09 % zugrunde gelegt. 

Bei der Ermittlung der jeweiligen Einkommensentwicklung wird auf die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen („Ein-Euro-Jobs“) abgestellt.

Die wichtigsten Rechengrößen für das Jahr 2013 im Überblick
  • Die Bezugsgröße (West) erhöht sich auf 2.695 EUR/Monat (2012: 2.625 EUR/Monat). Die Bezugsgröße (Ost) steigt auf 2.275 EUR/Monat (2012: 2.240 EUR/Monat). Sie hat für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung (unter anderem für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung).
  • Die Beitragsbemessungsgrenze (West) in der allgemeinen Rentenversicherung steigt auf 5.800 EUR/Monat (2012: 5.600 EUR/Monat) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) auf 4.900 EUR/Monat (2012: 4.800 EUR/Monat).
  • Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (JAG) steigt bundeseinheitlich auf 52.200 EUR (2012: 50.850 EUR). Für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der JAG versicherungsfrei waren, steigt die "besondere" JAG bundeseinheitlich auf 47.250 EUR (2012: 45.900 EUR).
  • Die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2013 beträgt für alle GKV-Versicherten 47.250 EUR jährlich (2012: 45.900 EUR) bzw. 3.937,50 EUR monatlich (2012: 3.825 EUR).
Die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2013 wird nach Zustimmung durch den Bundesrat am 23.11.2012 und der anschließenden Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

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