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Freitag, 22. März 2013

Welche Angaben muss das Impressum meiner Homepage beinhalten?


Grundsätzlich benötigen alle "geschäftsmäßigen Online-Dienste" ein Impressum. Das betrifft also jeden Unternehmer, der Waren oder Dienstleistungen auf einer Website üblicherweise gegen Bezahlung anbietet.

Pflicht-Angaben in jedem Internet-Impressum:
  • Vor- und Nachnamen des Diensteanbieters
  • Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) und Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG): Firmierung
    Firmenbezeichnung, Rechtsformbezeichnung sowie mindestens ein ausgeschriebener Vorname sowie der Name des Vertretungsberechtigten
  • Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort); bei Gesellschaften der Sitz. Die Angabe eines Postfachs genügt nicht!
  • E-Mail-Adresse und ein weiteres Kommunikationsmittel, das eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Diensteanbieter ermöglichet, z. B. Telefon- oder Faxnummer
  • Register und Registernummer, falls ein Eintrag z. B. in ein Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister besteht.
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer und Wirtschafts-Identifikationsnummer, falls Sie eine solche besitzen. Die Steuernummer muss nicht angegeben werden.
Berufs-/branchenspezifische Pflichtangaben:
  • Bei Freiberuflern, deren Berufsausübung und Berufsbezeichnung besonders geregelt ist: Angaben über die Kammer, der sie angehören (z. B. bei Rechtsanwälten, Ärzten), die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, sowie die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und wie diese zugänglich sind.
  • Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf.

Beachten Sie: 

Es können weitere Informationspflichten aus anderen Rechtsvorschriften bestehen. z. B. handelsrechtliche oder bürgerlich-rechtliche Informationspflichten oder Informationspflichten von Dienstleistern nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung.

Grundsätzlich gilt:  

Geben Sie lieber zu viel an, als zu wenig. Ihre Daten sind ohnehin von jedem bei der zentralen Registrierungsstelle DENIC eG abrufbar; insofern können Sie diese auch auf Ihrer Homepage veröffentlichen.

Quelle: Lexware

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